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E-Rezept
}

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit dem 01. Januar 2024 wird von den Krankenkassen das neue, so genannte E-Rezept eingeführt. Es bedeutet einige Umstellungen für den Praxisablauf und natürlich auch für alle Beteiligten.

Es gibt insgesamt mehrere Möglichkeiten, wie wir Ihnen Medikamente verordnen  können:

1. Die Medikamentenverordnung wird bei vorgelegter Krankenkassen-Chipkarte von uns erstellt und verschlüsselt abgespeichert.

Sie können anschließend zu einer Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Chipkarte gehen und sich von der Apotheke das verordnete Medikament aushändigen lassen. Ein Rezeptausdruck in Papierform ist dazu nicht nötig.

2. Es ist auch möglich, dass wir Ihnen einen Papierausdruck mit ihren Medikamenten mit einem Code verschlüsselt ausstellen und Sie können wie bisher zu einer Apotheke Ihrer Wahl gehen und das E-Rezept dort einlösen.

3. Im Notfall können wir Ihnen wie bisher ein Rezept in Papierform mit Ihren Medikamenten ausstellen, das Sie dann in der Apotheke einlösen.

4. Sie können sich von Ihrer Krankenkasse eine App auf Ihr Smartphone einspielen lassen. Dazu müssen Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren.

Wiederholungsrezepte auszustellen ist leider sehr zeitaufwendig. Deswegen ist es sehr empfehlenswert, diese Medikamente entweder telefonisch, per E-Mail oder per Fax bei uns zu bestellen.

Wenn uns Ihre Versichertenkarte vorher vorgelegen hat, können Sie am besten am nächsten Tag Ihre Medikamente in der Apotheke Ihrer Wahl abholen.

Bitte informieren Sie sich auch über diese Neuerung bei Ihrer Krankenkasse!

Wir hoffen mit Ihnen, dass wir die Umstellungsphase gut bewältigen können.

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